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AnerkennungsverfahrenIn Deutschland gibt es f�r Pflegesachverst�ndige nicht die M�glichkeit das Qualit�tsmerkmal der "�ffentlichen Bestellung" zu erhalten. Grund hierf�r ist das Fehlen einer zust�ndigen Kammer. (Bayern hat f�r die �ffentliche Bestellung eine Sonderregelung) Der BvPP e.V. hat sich seit 2002 intensiv f�r den Aufbau einer bundesweiten Infrastruktur zur Qualifizierung von Pflegesachverst�ndigen eingesetzt. Inzwischen gibt es eine Reihe von Weiterbildungstr�gern, die eine Pallette unterschiedlicher Produkte anbieten. Der BvPP e.V. m�chte - unabh�ngig von der Teilnahme an einer Weiterbildung - jeder Pflegefachkraft, die der �berzeugung ist, �ber �berdurchschnittliche Fachkenntnisse im Bereich der Pflegebed�rftigkeit zu verf�gen, die M�glichkeit einer Verbandsanerkennung bieten. Was sagt eine Verbandsanerkennung aus? Die Verbandsanerkennung bescheinigt, dass der Inhaber eine Pr�fung vor einem vom BvPP e.V. anerkannten Gremium abgelegt hat. Mit einer erfolgreichen Pr�fung hat der Teilnehmer bewiesen, dass er �ber die erforderlichen Sachkenntnisse zur Bew�ltigung der Pr�fungsaufgabe verf�gt. Die Verbandsanerkennung ist demnach ein Qualtit�tsnachweis, ausgesprochen durch den BvPP e.V. Wodurch unterscheidet sich die Verbandsanerkennung von einem Zertifikat eines Weiterbildungstr�gers? Rein formal gibt es keinen Unterschied. Sowohl der Weiterbildungstr�ger als auch der Bundesverband sind privatrechtliche Organisationen. Eine Kammer ist demgegen�ber eine K�rperschaft �ffentlichen Rechts. Der Unterschied zu dem Abschluss eines Weiterbildungstr�gers liegt in folgenden Punkten:
Muss ich eine Anerkennung des BvPP e.V. haben, um Mitglied zu werden? Nein. Der BvPP e.V. freut sich auch �ber junge Nachwuchspflegefachkr�fte, die sich f�r die sachverst�ndige oder beratende T�tigkeit interessieren und im Rahmen ihrer Karriereplanung diese Aufgaben anstreben. Der BvPP e.V. vertritt neben den Sachverst�ndigen f�r Pflegebed�rftigkeit auch Sachverst�ndige mit anderen pflegebezogenen Sachgebieten und Berater/innen in der Pflege. Was beinhaltet das Anerkennungsverfahren zum Sachverst�ndigen f�r Pflegebedarf und Pflegeleistung durch den BvPP e.V.?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe oder einen Antrag stellen m�chte? Ihr Ansprechpartner:
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