II. Ablauf


Ablauf

� 1 Antrag
(1) Der Antragssteller beantragt die Verbandsanerkennung schriftlich bei dem zust�ndigen Vorstandsmitglied des BvPP e.V. Die Antragstellung kann formlos erfolgen.
(2) Das zust�ndige Vorstandsmitglied des BvPP e.V. ist auf der Website des Verbandes ver�ffentlicht.
(3) Dem Antrag sind folgende Dokumente beizuf�gen:
a) Zertifikat des ISP
b) Schriftliche Erkl�rung des Antragstellers �ber die Verpflichtung zur Einhaltung der Sachverst�ndigenordnung des BvPP e.V.
c) Bei bestehendem Dienstverh�ltnis: Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Bedingungen des � 3 Absatz 3 a-c der Sachverst�ndigenordnung sichergestellt sind

� 2 Anerkennung
(1) Nach Eingang der vollst�ndigen Unterlagen durch den Antragssteller erh�lt dieser innerhalb von acht Wochen vom BvPP e.V., vertreten durch den Vorstand
a) Urkunde
b) Stempel
c) Ausweis
d) Sachverst�ndigenordnung des BvPP e.V
d) Niederschrift gem�� � 5 Absatz 2 der Sachverst�ndigenordnung in zweifacher Ausf�hrung.
(2) Ein Exemplar der Niederschrift ist vom Antragsteller zu unterschreiben und innerhalb von 6 Werktagen an den BvPP e.V. zur�ck zusenden.

� 3 G�ltigkeit
(1) Die G�ltigkeit ist befristet.
(2) Die Verbandsanerkennung erlischt mit dem Ablauf der G�ltigkeit des Zertifikates
(3) Nach Ablauf der G�ltigkeit ist der Antragssteller verpflichtet, innerhalb einer Frist von 14 Tagen Stempel und Ausweis an den Vorstand des BvPP e.V. auf eigene Kosten und ohne weitere Aufforderung zur�ckzusenden.
(4) Die Anerkennung verl�ngert sich, wenn der Pflegesachverst�ndige einen Nachweis �ber die erfolgreiche Rezertifizierung durch das ISP vorlegt.
(5) Das Zertifikat �ber die Refinanzierung muss sp�testens 2 Wochen nach Ablauf der Verbandsanerkennung bei dem zust�ndigen Vorstandsmitglied des BvPP e.V. eingegangen sein.

� 4 Geb�hren
(1) F�r die Anerkennung erhebt der BvPP e.V. Verwaltungsgeb�hren in H�he von
a) 75,00 Euro f�r Verbandsmitglieder
b) 175,00 Euro f�r Nicht-Mitglieder
(2) �ber die Verwaltungsgeb�hren erh�lt der Antragssteller eine Rechnung.
(3) Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungseingang f�llig und bargeldlos durch �berweisung auf das Gesch�ftskonto des BvPP e.V. zu begleichen.

� 5 Bekanntmachung
(1) Nach �bergang der Urkunde an den Antragsteller und Eingang der Verwaltungsgeb�hren beim BvPP e.V. ver�ffentlicht der BvPP e.V. die Anerkennung im Rahmen der Verbandskommunikation gem�� � 6 der Sachverst�ndigenordnung.
(2) Der/die anerkannte Sachverst�ndige f�r Pflegebedarf und Pflegeleistung BvPP e.V. wird �ber die geplante Ver�ffentlichung vorab von der Pressestelle informiert
(3) Die zur Ver�ffentlichung vorgesehenen Daten sind von dem/ der Sachverst�ndigen freizugeben.
(4) Er/ Sie kann jederzeit die Zustimmung zu einer Ver�ffentlichung verweigern oder zur�ck ziehen.