Zertifizierung
Im Jahre 2008 beschloss die EU in Sachen Akkreditierung und Zertifizierung für Europa einheitliche Vorgaben zu schaffen. Dies mündete in der EU Verordnung 765/2008. Diese beschreibt das Vorgehen in den einzelnen EU Staaten und die Vorgaben für zukünftige Akkreditierungsverfahren. Eines der Ziele war das einheitliche Vorgehen in der EU und die Vergleichbarkeit von Zertifizierungen.
In diesem Zusammenhang wurden auch neue Zertifizierungsnormen geschaffen (DIN EN 15224) und bestehende angepasst (DIN EN ISO 17024). Die erstere beschreibt die Zertifizierung von Dienstleistungserbringungen im Gesundheitswesen und die zweite die Zertifizierung von Personen. Die DIN EN ISO 17024 wurde in Fachkreisen auch gern die „Sachverständigennorm“ genannt. Nachfolgend eine Auswahl bisheriger Personenzertifizierungen (Zertifizierungsstellen Personal auf der Basis der DIN EN ISO/IEC 17024).
Die Möglichkeit Sachverständige personenzertifzieren zu lassen, besteht europaweit. Doppelakkreditierungen sind gemäß der EU Verordnung nicht möglich. Es liegt also am jeweiligen Berufsverband hier eine Entscheidung für das eigene Land (hier: D-A-CH) herbeizuführen. Dieser Verantwortung hat sich der BvPP gestellt.
Im Bundeswirtschaftsministerium wurde unter Beteiligung der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der DAKKs und anderen wichtigen Institutionen die „AG Personenzertifizierung im Gesundheitswesen“ eingerichtet, die sich mit den Regeln und Rahmenbedingungen beschäftigt, da der Andrang zur Personenzertifizierung zugenommen hat.
Die Zertifizierung von Personen und Sachverständigen nach der Norm 17024 bietet Vorteile, die nicht von der Hand zu weisen sind. EURO Zert schreibt hierzu:
„Als international anerkanntes Qualitätssicherungssystem setzt sich der Zertifizierungsprozess unter Berücksichtung der DIN EN ISO/IEC 17024 gegenüber den rein nationalen Qualifizierungen immer mehr durch. Vergleichbar ist das mit der Entwicklung vom deutschen Diplomingenieur zum internationalen Bachelor und Master. Gemeinsamkeiten zwischen der öffentlichen Bestellung und der Zertifizierung: Beide Systeme sind darauf ausgerichtet, der Öffentlichkeit fachlich und persönlich qualifizierte Sachverständige zur Verfügung zu stellen.
… In der Praxis war aber immer wieder festzustellen, das Europa an der öffentlichen Bestellung keinerlei Interesse hatte und die Qualität des öffentlich bestellten Sachverständigen zwar in den Richtlinien nachzulesen war, die Praxis in der Regel jedoch eine andere Sprache sprach. In der Zwischenzeit hat der Markt seine Entscheidung zu einem großen Teil getroffen und den gemäß der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen eine hohe Anerkennung und Fachkompetenz zugesprochen.“
Den Weg der Personenzertifizierung und damit der europaweiten Anerkennung auf gesetzlicher Grundlage verfolgt der BvPP, um seinen Mitgliedern und allen interessierten Personen, die bestmögliche Qualifikation anzubieten. Es wurde ein akkreditierfähiges Curriculum erarbeitet und im Rahmen einer Konsensuskonferenz mit allen interessierten Kreisen wird dieses verabschiedet. Die Prüfung wird von einer neutralen dritten Stelle abgenommen und damit die Kompetenz unabhängig bestätigt.
Das unabhängige ENiG Institut in Hamburg wird den BvPP bei allen diesen Prozessen unterstützen und die erste Qualifikation durchführen, die dabei gleichzeitig evaluiert wird.
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