Erh�hung der Pflegeversicherungsbeitr�ge


Pflegeversicherung

Autor: Fritz Halmburger

�ffentlich bestellter und vereidigter Sachverst�ndiger f�r Wirtschaftlichkeitsbeurteilung

des Betriebs von Alten- und Pflegeheimen

2.September 2007


Ich bin der Auffassung, dass das Problem der Geldn�te der Pflegekassen nicht durch eine Erh�hung der Beitr�ge gel�st werden kann und wird.

Teil 1
Nat�rlich ist die PV eine soziale Versicherung. Sie wurde ins Leben gerufen um die hohen Pflegekosten zu �bernehmen und die Kosten der Sozial�mter zu reduzieren. Es sollte verhindert werden, dass alte Menschen automatisch Sozialhilfeempf�nger werden. Eine Versicherung f�r die Pflegekosten also. Lassen wir die Randprobleme weg, die so ein Gesetz, das 20 Jahre lang bebr�tet wird, mit sich bringt. So stellen wir fest, dass wir nach wie vor nicht in der Lage sind, dass das SGBXI seine Funktion erf�llt.
Trotz PBV und damit verbundener Kostenrechnung werden nach wie vor Pau-schalen gezahlt. Pauschalen, die 1996 ermittelt wurden. Ohne Gleitklausel. Auch bei den Pflegesatzverhandlungen wird so verfahren wie vor der PV � seit 1983 - nur prospektiv. Die Erkenntnisse der PBV flie�en nicht ein.
Nachdem das SGBXI zum Zeitpunkt der Einf�hrung am 01.07.1996 leider den tats�chlichen Bed�rfnissen nicht gen�gte (ca. 95% waren gemischte Einrichtungen mit R�stigen, die nicht unter das PVG fielen) wurde nachtr�glich, kurzfristig der Artikel 49a eingef�hrt (geplante Dauer bis 31.12.1997). Von daher stammen die Pauschalen. Die zus�tzliche �bernahme von Kosten aus U+V und Invest wurde durch diese Hintert�r mit �1 Abs. 2 2. Satz 2 eingef�hrt. Damals hat der Gesetz-geber einen festen, hohen Betrag pauschaliert. Die Pauschalen �berschritten jedoch meist die Pflegeleistungen. Das war jedoch mangels tats�chlicher Kalkula-tion der einzelnen Kosten und kameralistischer Buchf�hrung nicht ersichtlich.
Somit wurde aus dem Topf der PV ein Anteil der U+V �bernommen � legalisiert durch die 75%-Klausel die sp�ter in � 43 des SGB XI eingearbeitet wurde. Das entsprach � und entspricht � nicht dem urspr�nglichen Sinn und Zweck des SGB XI.
Wann wird � endlich � aus dieser �bergangsl�sung eine endg�ltige L�sung?
Erfahrungen liegen zwischenzeitlich gen�gend vor.

Teil 2
Ich wei� nicht, ob es Absicht war/ist oder Gepflogenheit von fr�her. Bei der Be-rechnung der Pflegekosten wird sehr gro�z�gig mit den Versicherungsbeitr�gen (es ist ja eine Versicherung) umgegangen. Wir m�ssen uns noch ein Mal vergegen-w�rtigen, dass es sich um eine Versicherung f�r Pflegekosten handelt. Dabei haben Kosten f�r U+V und Invest nichts verloren.
Die derzeitige Praxis in allen Bundesl�ngern ist zwar bei den einzelnen Kostenarten unterschiedlich, im Globalen jedoch gleich: Die Kosten der Pflege werden zu hoch ermittelt. Zu Lasten der Pflegekassen und zu Gunsten der Pflegebed�rftigen. Dadurch, dass es sich um eine soziale Versicherung handelt, meinen vielleicht alle Beteiligten, dass sie richtig handeln. Das ist jedoch falsch. Wir werfen alle Kosten, auch U+V und Invest in einen Topf. Das ist nicht rechtens.
Lassen wir die Investitionskosten au�en vor, denn da kommen wir ohnehin auf ein grunds�tzlich anderes � �hnlich gro�es � Problem.
Weshalb sollten denn Kosten f�r Unterkunft und Verpflegung von der Pflegekasse �bernommen werden? Das war so nicht im SGBXI vorgesehen und ist auch nicht rechtens. �ber den Artikel 49a wird das jedoch legalisiert.
Nun zur Praxis der Pflegesatzkalkulation:
Nach der Pflegebuchf�hrungsverordnung wird bundesweit (un)klar festgelegt, welche Kosten wohin geh�ren. Es gibt beispielsweise Kostenstellen f�r W�scherei, K�che und Reinigung.
Es steht in der PBV � 7 Abs. 3: Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind dar�ber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies f�r den in Satz 1 genannten Zweck erforderlich ist.
Im � 7 Abs. 4: Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht den Kostentr�gern zuzuordnen; dabei kann die Kostentr�ger�bersicht nach dem Muster der Anlage 6 angewendet werden.
Damit (k�nnten) alle Einrichtungen und nat�rlich auch die Pflegekassen die exakten Kosten f�r U+V berechnen. Dennoch werden die Kosten f�r U+V klein gerechnet � zu Lasten der PV.
Hier Beispiele f�r Bayern. Dazu habe ich einen Muster-Pflegesatz berechnet f�r ein typisches Haus mit 100 Pflegepl�tzen. Es handelt sich dabei um die jeweilige Zurechnung zu Unterkunft und Verpflegung.

Hauswirtschaftliche Dienste, K�che sind eindeutig Aufw�nde f�r Verpflegung. Also Zuordnung zu 100 % auf U+V! Hauswirtschaftliche Dienste, W�sche und Reinigung sind ebenfalls eindeutig zu 100 % U+V zuzurechnen. Technische Dienste sind 90 % bei U+V. Dabei kann man die Entsorgung der Windeln evt. der Pflege zuordnen (10 %). Der Aufwand f�r Instandhaltung z�hlt zu Investitionskosten (hier unber�cksichtigt). Wartungsarbeiten des Geb�udes bzw. der Aussenanlagen z�hlen eindeutig zu Wohnen/Unterkunft. Ebenso das Wechseln von Gl�hbirnen, Streichen von Zimmern, Beseitigung von tropfenden Wasserh�nen usw.
Auch von den Pflegekassen wurde erkannt, dass Lebensmittel zu 100 % der U+V zuzuordnen ist. Das wurde auch seit 1983 so gehandhabt. Welcher Anteil bei Energie zu 50 % bei der Pflege f�hren sollte, ist mir schleierhaft. Selbst im weitesten Sinne geh�ren alle Energieanteile zu 100 % zu U+V.
Der Anteil Wirtschaftsbedarf m�sste mit 90 % zur U+V gerechnet werden (�hnlich Technischer Dienst). Bei Verwaltungsbedarf zu 50 % bei U+V. Nachdem diese Kosten etwa gleichwertig sind ergibt sich ein Durchschnitt von 70 % f�r U+V. Die bezogenen Leistungen K�che (Catering) sind entsprechend zu 100 % U+V zuzurechnen. Ebenso bezogenen Leistungen Hauswirtschaft. Die Zuordnung geht eigentlich bereits aus der Bezeichnung hervor - zu 100 % U+V.
Wartungskosten � ohne Instandhaltung � sind wie Technischer Dienst zu 90 % U+V zuzurechnen.
Das hei�t, dass durch die falsche (zu niedrige) Berechnung der Leistungen von U+V die Leistungen der Pflegekassen zu hoch ausfallen. Demgegen�ber die Leistungen der Betreuten selbst � bzw. die der Sozial�mter � zu niedrig ausfallen.

Nimmt man nun eine durchschnittliche (eher moderate) Berechnung eines Pflegesatzes in Bayern f�r ein Haus von 100 Pl�tzen und ermittelt daraus den realen Anteil von U+V, so ergibt sich ein durchschnittlicher Kostensatz von ca. � 25,27 je Pflegetag. Es werden jedoch lediglich � 17,59 mit der Pflegekasse �vereinbart�.
Rechnet man den U+V-Kosten von 25,27 noch einen Anteil von ca. � 12,00 f�r Invesitionskosten dazu (Mittel zwischen bezuschussten und nicht bezuschussten Einrichtungen), so ergeben sich � 37,27 pro Tag. Bei 30,42 (durchschnittlichen Monatstagen) ergeben sich ca. � 1.134,00 pro Monat. Das entsprich durchaus den ungef�hren Kosten f�r Wohnen und Verpflegung ohne Pflege � als sog. Lebenshaltungskosten. Dabei ist zu bedenken, dass Leistungen wie: Einkaufen, Zubereitung der Speisen, Absp�len, Reinigung der Wohnung und W�sche, Hausmeister-dienste usw. damit bereits abgegolten sind.
Nat�rlich ist klar, dass der einzelne Betroffene bzw. seine Familie zun�chst um � 7,68 t�glich = ca. � 234,00 monatlich mehr aufbringen m�sste. Aber wenn er zuhause wohnen w�rde, m�sste er ja auch deutlich mehr aufwenden, als derzeit in einem Pflegeheim mit Zuschuss der Pflegekasse.
Das h�tte evt. auch Einfluss darauf, dass weniger Pflegebed�rftige ins Heim aus finanziellen Gr�nden (denn dort gibt es einen von der Pflegekasse �bernommenen Anteil an U+V-Kosten) �abgeschoben� werden.
Ich halte es f�r Unrecht, dass die Pflegekassen Anteile von U+V �bernehmen und dann � weil die Mittel nicht reichen � die Versicherungsbeitr�ge erh�hen. Da sollten besser die zu unrecht gezahlten Leistungen gek�rzt werden. Das ist gegen�ber den derzeitigen Versicherten ehrlich und entspricht der Gesetzeslage ohne die permanente Verl�ngerung der �bergangsregelung des Artikel 49a bzw. � 43. Verkn�pft man beides, so ergeben sich auf Basis von 2005 bereits Einsparungen von � 1,85 Mrd. pro Jahr. Bei 10 Jahren nahezu � 20.Mrd. zuz�glich Zinseszins. Das w�re ein ausreichender Kapitalstock f�r eine zuk�nftige Pflegever-sicherung.
Zuvor hatte ich den Anteil f�r Investitionskosten � richtiger ist: Investitionsfolgekosten � ausgeklammert. Nun m�chte ich noch auf einen falschen Schluss der Kostenver-teilung hinweisen:
Derzeit wird die Investition von den laufenden Kosten getrennt. Dadurch wird evt. bei Investitionskosten auf Kosten der Betriebskosten gespart. Einfaches Beispiel ist die Installation von Rufanlagen. Ich kann eine einfache Lichtrufanlage installieren. Dadurch spare ich an Investitionskosten und erh�he automatisch sehr stark meine Personalkosten (insbesondere den Nachtdienst), da diese Anlagen auf Tonruf-zeichen und optisch funktionieren. D.H. das Pflegepersonal muss dort sein, wo es das Licht sehen kann. Nachdem es jedoch zwei unterschiedliche Geldgeber sind, treffen zwei divergierende Interessenlagen auf einander. Das kann unter Gesichts-punkten einer wirtschaftlichen F�hrung zum Gegenteil dessen werden, was gedacht ist. Was eine Seite einspart (Klingeldraht anstatt teueres Rufsystem) muss die andere Seite vielfach mehr ausgeben (mehr permanente Personalkosten). Das hat mit wirtschaftlichem Betrieb wenig zu tun.
Gerne k�nnen wir bei einzelnen Bereichen noch tiefer einsteigen �
Leider unterliegen einigen Handhabungen keinen gesetzlichen Grundlagen. So bspw. Die Rahmenvereinbarungen. Dabei gibt es nat�rlich Vertragspartner. Bei der Festlegung der Prozentualen Anteile oder der Gewichtung der Pflegestufen innerhalb der Stufen 0 bis III gibt es keine Vereinbarung. Das ist das �Ventil� der Pflegekassen. Das wird von den Vereinigungen der Pflegekassen der Bundesl�nder unterschiedlich gehandhabt. Es handelt sich dabei um �quivalenzziffern, die bei der Berechnung der Unterschiede der Pflegestufen Anwendung finden. Das ist ein Faktor, mit dem die Pflegekassen den �Wert� der Pflegestufen 0, II und III gegen�ber der Stufe I berechnet. Das ist in Bayern 0,7, 1,4 bzw. 1,8. Dieses Verh�ltnis ist einseitig festgelegt seitens der Pflegekassen.
So gibt es bei der Ermittlung der Pflegestufen innerhalb der BRD deutliche Unterschiede. St�rker bei Stufen 0, geringf�giger bei den Stufen I bis III. Wobei die gerechte Ermittlung der Pflegestufen-Gewichtung sehr schwierig ist. Hier muss man auf Zeiterfassungen zur�ckgreifen. Diese Erfassungen sind sehr kostenintensiv und zeitaufw�ndig. Es gibt auch keine Anerkennung seitens der Pflegekassen � jedoch auch keine entsprechende Initiative. So dass dieser sehr wichtige und einflussreiche Teil auf die Kostenverteilung unbesehen und ich nenne es Mal willk�rlich ist und bleiben wird. Dem parallel stehen auch die Personalschl�ssel. Daf�r gibt es ebenfalls lediglich eine Festlegung seitens der Pflegekassen. In Ausnahmef�llen sind sie Gegenstand der Rahmenvereinbarungen, k�nnen jedoch �angepasst� werden. Diese Anpassung erfolgt oft einseitig von den Pflegekassen.

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