Gesundheitsreform 2007: Aktulle Stolpersteine in der Hilfsmittelversorgung


Hilfsmittelversorgung

1. September 2007

Autorin Christine Schmidt
Sachverst�ndige Premio Berlin


Wenn Hilfsmittel in einem Haushalt ben�tigt werden, dann sagt die Gesetzgebung folgendes aus:

Der � 33 SGB V beinhaltet:
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit H�rhilfen, K�rperersatzst�cken, orthop�dischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenst�nde des t�glichen Lebens anzusehen sind.
Ferner m�ssen f�r die Bereitstellung eines Hilfsmittels folgende Punkte beachtet werden:
Der Anspruch auf Hilfsmittel ist bei der zust�ndigen Krankenkasse geltend zu machen. Bei der Beantragung m�ssen folgende Voraussetzungen erf�llt sein:

  • F�r das Hilfsmittel muss eine �rztliche Verordnung vorliegen.
  • Die Hilfsmittel m�ssen in direktem Zusammenhang mit der Behandlung (��27 und 33 SGB V) oder Verh�tung einer Krankheit nach (��23 u. 33 SGB V) stehen.
  • Die Leistungen m�ssen notwendig und wirtschaftlich sein (� 12 SGBV �Wirtschaftlichkeitsgebot")

Hat die Krankenkasse Vertr�ge nach �126 Abs. 1 (Ausschreibung) �ber die Versorgung mit Hilfsmitteln geschlossen, erfolgt die Versorgung durch einen Vertragspartner, der den Versicherten von der Krankenkasse zu benennen ist. Abweichend von Satz 2 k�nnen Versicherte ausnahmsweise einen anderen Leistungserbringer w�hlen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht; dadurch entstehende Mehrkosten haben sie selbst zu tragen.
Der � 127 SGB V regelt die Vertr�ge. Die Neuerung in dieser Formulierung lautet, es sollen m�glichst alle Hilfsmittel �ffentlich ausgeschrieben werden. Nur wenn Ausschreibungen "nicht zweckm��ig" sind, k�nnen "im Einzelfall" "Vereinbarungen" getroffen werden.

Das Prozedere einer �ffentlichen Ausschreibung, bedeutet f�r die Menschen die auf die Bereitstellung und Unterst�tzung durch Hilfsmittel im t�glichen Leben angewiesen sind, dass es einerseits zu langen zeitlichen Verz�gerungen kommen wird, der Lieferant ist oft nicht derjenige, der auch die Beratung und Konzepterstellung get�tigt hat und �ber die Qualit�t kann keine Aussage getroffen werden. Wie eine logistische zeitnahe Regulation von Reparaturen an den Hilfsmitteln erfolgen soll, ist ebenfalls nicht benannt.

Das hei�t, in Zukunft besteht keine Wahlfreiheit des Versicherten mehr. So wie die Weichen gestellt sind, wird es dazu kommen, dass die verschiedenen Hilfsmittel von verschiedenen Leistungserbringern versorgt werden. Es wird keine Gesamtkonzeption in der Hilfsmittelversorgung f�r einen Pflegehaushalt mehr geben und der Versicherte hat unterschiedliche Ansprechpartner. Ob es sich wirklich wirtschaftlich positiv rechnen wird, dass wird die Zukunft zeigen. Alle Anzeichen deuten eher auf zu erwartende Folgesch�den durch eine fehlende zeitnahe Hilfsmittelversorgung hin.

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