Anforderungen




Welche Anforderungen werden an einen Pflegesachverst�ndigen gestellt?

In Deutschland haben sich in der Vergangenheit allgemeing�ltige Anforderungen an den Sachverst�ndigen entwickelt: (Vgl. Heck, � 1, RdNr. 8)

  • �berdurchschnittliche Fachkenntnisse in dem jeweiligen Bet�tigungsgebiet
  • Praktische Erfahrung
  • F�higkeit, ein Gutachten zu erstellen
  • Unparteilichkeit und Unabh�ngigkeit
  • Leben in geordneten wirtschaftlichen Verh�ltnissen

�ber diese allgemeinen Vorraussetzungen hinaus wurden umfangreiche Pflichtenkataloge f�r �ffentlich bestellte Sachverst�ndige verfasst. Diese finden ihre Grundlage in � 36 Gewerbeordnung (GewO) und finden Niederschlag in der Sachverst�ndigenordnung f�r �ffentlich bestellte Sachverst�ndige. F�r alle durch ein Gericht beauftragten Sachverst�ndigen sind in � 407a Zivilprozessordnung (ZPO) umfangreiche Pflichten aufgef�hrt.

Der BvPP e.V. hat f�r Pflegesachverst�ndige eine Sachenverst�ndigenordnung in Anlehnung an die Anforderungen �ffentlich bestellter Sachverst�ndiger anderer Berufe entwickelt, die seit dem 1.4.2007 in Kraft ist.

Dar�berhinaus gilt der seit 2001 bestehende Ehrenkodex f�r Mitglieder des BvPP e.V.